AGB
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB)
LabConsulting GmbH : im Folgenden kurz LabConsulting
Auftraggeber/Käufer: im Folgenden kurz Kunde
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 - Für alle Lieferungen/Leistungen von LabConsulting gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von LabConsulting schriftlich bestätigt werden und gelten lediglich für den konkreten Geschäftsfall. Mit Auftragserteilung an uns, spätestens mit Annahme unserer Lieferung/Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen vom Kunden als akzeptiert.
1.2 - Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden in seiner Bestellung werden von LabConsulting nicht akzeptiert, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen die AGB des Kunden bedarf es nicht.
1.3 - An LabConsulting gerichtete Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform (auch Telefax oder E-Mail). Mündliche Bestellungen und Vereinbarungen sowie mündliche Nebenabreden und Zusicherungen werden erst durch schriftliche Bestätigung durch LabConsulting rechtsverbindlich. Die einzige ordnungsgemäße Zustelladresse für Schriftstücke an LabConsulting ist der Firmensitz von LabConsulting in 2331 Vösendorf, Zum Anningerblick 10. Der Zustellung an eine andere Anschrift wird nicht zugestimmt und entfaltet keine Rechtswirkung.
1.4 - Bei einer auf elektronischem Weg bestellten Ware - insbesondere im Onllineshop - werden wir den Zugang der Bestellung des Kunden bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt jedoch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Annahme der Bestellung erfolgt vielmehr erst durch Versenden der bestellten Ware, sofern nicht im Einzelfall eine ausdrückliche, schriftliche Annahme der Bestellung durch LabConsulting erfolgt. Der Kunde hat spätestens bei der Bestellung eine Adresse für elektronische Post (E-Mail-Adresse) anzugeben, deren technische Funktionsfähigkeit er vom Zeitpunkt der Bestellung bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrages zusichert. Mitteilungen von LabConsulting können bis auf Widerruf oder Änderungsmitteilung durch den Kunden per E-Mail an die genannte E-Mail-Adresse erfolgen. Mitteilung per E-Mail gelten nach ihrer Absendung als beim Kunden zugegangen, sofern der Kunden nicht den Nachweis erbringt, dass eine an ihn abgesendete Mitteilung aus Gründen, die außerhalb seiner Sphäre liegen, bei ihm nicht eingegangen ist.
1.5 - Bei offenkundigen Schreib-, Druck- und/oder Rechenfehlern sind wir zum Rücktritt berechtigt, solange nicht auf beiden Seiten vollständig erfüllt ist; dies vorbehaltlich der gesetzlichen Rechte zur Geltendmachung von Willensmängeln.
1.6 - Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
2.1 - Unsere Preise sind Netto-Preise in Euro ab Werk/Lager zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Mangels Preisangabe erfolgt die Berechnung nach der am Liefer- bzw Leistungstag gültigen Preisliste von LabConsulting. Der Kunde stimmt der Übermittlung von Rechnungen im elektronischen Weg zu.
2.2 - Der Kaufpreis ist sofort mit Lieferung/Leistung und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungenen schriftlich vereinbart werden. Bei Bestellung im Online-Shop ist der Kaufpreis im Voraus zur Zahlung fällig, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen eingeräumt werden. Unbeschadet eines eingeräumten Zahlungszieles hat LabConsulting das Recht, alle noch ausstehenden Lieferungen/Leistungen nur gegen sofortige Barzahlung vorzunehmen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät oder LabConsulting nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ergibt.
2.3 - Bei Zahlungsverzug des Kunden werden Verzugszinsen iHv 10 % p.a. oder höhere gesetzliche Verzugszinsen verrechnet. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, LabConsulting die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls gem § 458 UGB Betreibungskosten iHv € 40,00, sowie gem § 1333 Abs. 2 ABGB die notwendigen und zweckentsprechenden Kosten außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, zB. Kosten infolge Beauftragung eines Inkassoinstitutes oder Rechtsanwaltes. Davon unberührt bleiben weitergehende Rechte und Forderungen von LabConsulting.
2.4 - Hat LabConsulting mit dem Kunden eine Ratenzahlung vereinbart, ist LabConsulting im Falle nicht fristgerechter Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen berechtigt, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminsverlust).
2.5 - Gegen Forderungen von LabConsulting kann der Kunde nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung von LabConsulting schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist.
2.6 - Die von LabConsulting gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von LabConsulting. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware, sowie von allfälligen Beschädigungen oder einem Besitzwechsel zu verständigen. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung oder anderweitige Überlassung der Ware nur zulässig, wenn der Kunde den Namen und die Geschäftsanschrift des Käufers/Berechtigten bekannt gibt und LabConsulting diesem Rechtsgeschäft zustimmt. Im Falle der Weiterveräußerung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an LabConsulting abgetreten und ist LabConsulting jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Gleichzeitig ist der Kunde in diesem Fall verpflichtet, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt; LabConsulting behält sich jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist LabConsulting berechtigt, die Vorbehaltsware vom Kunden zurückzufordern.
3. Lieferung/ Leistung durch LabConsulting
3.1 - Es gilt eine angemessene Lieferfrist als vereinbart; wir führen unsere Lieferungen/Leistungen ohne unnötigen Aufschub aus. Angegebene Liefer- und Leistungsfristen von LabConsulting gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als an-nähernd und sind unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig.
3.2 - Befindet sich LabConsulting in Verzug, kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er LabConsulting schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug, auch in Form von Vertragsstrafen, sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von LabConsulting durch den Kunden.
3.3 - Verzögert sich die Lieferung/Leistung von LabConsulting aus Gründen, die diese nicht zu vertreten hat, wie bei Ereignissen höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbaren Ereignissen (Streiks, Betriebs- und Verkehrsstörungen und hoheitliche Verfügungen), ruhen die Lieferverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und LabConsulting berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.4 - Der Versand/Transport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden ab Werk/Lager, die Gefahr geht auf den Kunden über mit Übergabe der bestellten Ware an das von LabConsulting ausgewählte Beförderungsunternehmen, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes/Lager. Bei Bestellung mehrerer Produkte kann es aus verpackungstechnischen Gründen zu Teillieferungen kommen. Kosten, die durch Annahmeverzug von bestellten Waren entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
3.5 - Verpackungsmaterialien werden von LabConsulting nur bei gesetzlicher Verpflichtung zurückgenommen. Sofern LabConsulting eine Rücknahmeverpflichtung nach den Bestimmungen der Elektroaltgeräteverordnung trifft, erfolgt eine Rücknahme eines Altgeräts gegen Verrechnung einer Aufwandsentschädigung von € 200,00 für die Finanzierung der Sammlung oder Behandlung.
4. Haftung von LabConsulting
4.1 - In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von LabConsulting für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden handelt. Der Haftungsausschluss gilt auch für anwendungstechnische oder sonstige Beratungsleistung in jedweder Form. Eine Haftung von LabConsulting für Personenschäden des Kunden besteht in Fällen leichter Fahrlässigkeit nur, soweit Deckung aus der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung besteht, und zwar betragsmäßig beschränkt bis zur Höhe der Versicherungssumme von € 1,5 Mio.
4.2 - In Fällen grober Fahrlässigkeit besteht eine Haftung von LabConsulting für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden nur, soweit Deckung aus der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung besteht, und zwar betragsmäßig beschränkt bis zur Höhe der Versicherungssumme von € 1,5 Mio. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit von LabConsulting hat der geschädigte Kunde zu beweisen. Für den Fall, dass der Kunde einen Anspruch auf Leistung aus einer Versicherung für den entstandenen Schaden hat, ist dieser Betrag auf den geltend gemachten Schadenersatzanspruch voll anzurechnen.
4.3 - Der Kunde hat die für die Verwendung und Verarbeitung von Produkten maßgebenden Gebrauchsanweisungen bzw Verarbeitungsrichtlinien, Sicherheitsdatenblätter und allgemein anerkannten Regeln udgl zu beachten. Bei Verstoß gegen diese durch den Kunden wird einerseits die Kausalität dieses Verstoßes für einen eingetretenen Schaden und andererseits die Mängelfreiheit der Lieferung/Leistung durch LabConsulting vermutet.
4.4 - Der Haftungsausschluss gemäß Punkt 4.1 und 4.2 gilt nicht im Falle einer Ersatzpflicht nach dem PHG. Allfällige Regressforderungen von Kunden oder Dritten gegenüber LabConsulting aus dem Titel "Produkthaftung" gemäß PHG sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler von LabConsulting verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
4.5 - Schadenersatzansprüche des Kunden sind bei sonstigem Ausschluss binnen 12 Monaten ab Lieferung/Leistung gerichtlich geltend zu machen.
5. Gewährleistung von LabConsulting
5.1 - Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte der von uns angebotenen Produkte in Katalogen, Prospekten oder Merkblättern oä. sind ebenso wie Muster- oder Probestücke als Richtwerte zu verstehen und daher nur annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Produktionsbedingte Abweichungen sind vom Kunden zu akzeptieren, sofern das zugrundeliegende Muster genehmigt wurde oder die Abweichungen nicht wesentlich sind. Der Kunde hat die für die Verwendung und Verarbeitung von Produkten maßgebenden Gebrauchsanweisungen oä. von LabConsulting zu beachten.
5.2 - Allfällige Mängel hat uns der Kunde unverzüglich nach Erhalt der Lieferung/Leistung, spätestens innerhalb von fünf Tagen ab Lieferung/Leistung, verdeckte Mängel unmittelbar nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt und ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
5.3 - Ist eine Lieferung/Leistung mangelhaft, so erfolgt die primäre Gewährleistung nach Wahl von LabConsulting durch Verbesserung, Austausch oder Gutschrift bis zum Wert der beanstandeten Ware bzw des Auftrages. Die mangelhafte Ware ist vom Kunden unverzüglich zurückzusenden. Reklamationen berechtigen den Kunden nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern höchstens des halben Rechnungsbetrages der vom Mangel betroffenen Lieferung/Leistung, jedoch längstens bis zur Ersatzlieferung. Der Kunde hat LabConsulting ein Muster der beanstandeten Lieferung zur Verfügung zu stellen. Bei ungerechtfertigten Mängelrügen hat der Kunde sämtliche mit der Prüfung der behaupteten Mängel verbundenen Kosten LabConsulting zu ersetzen.
5.4 - Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber LabConsulting gemäß § 933b Abs. 1 ABGB erlischt sechs Monate nach Lieferung/Leistung; danach besteht keine Haftung mehr aufgrund eines Rückgriffanspruchs des Kunden.
6. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte / Unterlagen
6.1. - Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von LabConsulting erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen/Leistungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, wird LabConsulting im Rahmen der Gewährleistung gemäß Punkt 5. nach eigener Wahl auf eigene Kosten für die betreffenden Lieferungen/Leistungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungsrechte zu.
6.2. - Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von LabConsulting nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung/Leistung vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von LabConsulting gelieferten Waren eingesetzt wird.
6.3. - Der Kunde hat dafür einzustehen, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen; er hat LabConsulting bei Regressansprüchen schadlos zu halten.
6.4. - Der Kunde verpflichtet sich, die Lieferung/Leistung nur im Rahmen des vertraglich und/oder gesetzlich Erlaubten zu verwenden und allfällige Lizenzbedingungen strikt einzuhalten. Dies gilt ebenso für Rechte von LabConsulting an seiner Web-Seite und deren Inhalten wie Texte, Grafiken, Logos, Marken, Titel, Programme, Preiszusammenstellungen und sonstige Leistungen. Von LabConsulting übergebene Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder vervielfältigt oder anders als für den vereinbarten Zweck verwendet werden.
7. Datenschutz
Der Kunde erklärt sich bei jederzeitiger Widerruflichkeit damit einverstanden, dass LabConsulting die vom Kunden bekannt gegebenen persönlichen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kontoverbindung, etc.) für Zwecke der Vertragsabwicklung und Betreuung des Kunden automationsunterstützt ermittelt, speichert, verarbeitet und verwendet.
8. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort
8.1 - Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht Wiener Neustadt. LabConsulting ist überdies berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
8.2 - Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten Ansprüche unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Die Vertragssprache ist deutsch.
8.3 - Für sämtliche Lieferungen/Leistungen aus diesem Vertrag gilt als Erfüllungsort der Firmensitz von LabConsulting
LabConsulting GmbH : im Folgenden kurz LabConsulting
Auftraggeber/Käufer: im Folgenden kurz Kunde
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 - Für alle Lieferungen/Leistungen von LabConsulting gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von LabConsulting schriftlich bestätigt werden und gelten lediglich für den konkreten Geschäftsfall. Mit Auftragserteilung an uns, spätestens mit Annahme unserer Lieferung/Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen vom Kunden als akzeptiert.
1.2 - Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden in seiner Bestellung werden von LabConsulting nicht akzeptiert, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen die AGB des Kunden bedarf es nicht.
1.3 - An LabConsulting gerichtete Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform (auch Telefax oder E-Mail). Mündliche Bestellungen und Vereinbarungen sowie mündliche Nebenabreden und Zusicherungen werden erst durch schriftliche Bestätigung durch LabConsulting rechtsverbindlich. Die einzige ordnungsgemäße Zustelladresse für Schriftstücke an LabConsulting ist der Firmensitz von LabConsulting in 2331 Vösendorf, Zum Anningerblick 10. Der Zustellung an eine andere Anschrift wird nicht zugestimmt und entfaltet keine Rechtswirkung.
1.4 - Bei einer auf elektronischem Weg bestellten Ware - insbesondere im Onllineshop - werden wir den Zugang der Bestellung des Kunden bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt jedoch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Annahme der Bestellung erfolgt vielmehr erst durch Versenden der bestellten Ware, sofern nicht im Einzelfall eine ausdrückliche, schriftliche Annahme der Bestellung durch LabConsulting erfolgt. Der Kunde hat spätestens bei der Bestellung eine Adresse für elektronische Post (E-Mail-Adresse) anzugeben, deren technische Funktionsfähigkeit er vom Zeitpunkt der Bestellung bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrages zusichert. Mitteilungen von LabConsulting können bis auf Widerruf oder Änderungsmitteilung durch den Kunden per E-Mail an die genannte E-Mail-Adresse erfolgen. Mitteilung per E-Mail gelten nach ihrer Absendung als beim Kunden zugegangen, sofern der Kunden nicht den Nachweis erbringt, dass eine an ihn abgesendete Mitteilung aus Gründen, die außerhalb seiner Sphäre liegen, bei ihm nicht eingegangen ist.
1.5 - Bei offenkundigen Schreib-, Druck- und/oder Rechenfehlern sind wir zum Rücktritt berechtigt, solange nicht auf beiden Seiten vollständig erfüllt ist; dies vorbehaltlich der gesetzlichen Rechte zur Geltendmachung von Willensmängeln.
1.6 - Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
2.1 - Unsere Preise sind Netto-Preise in Euro ab Werk/Lager zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Mangels Preisangabe erfolgt die Berechnung nach der am Liefer- bzw Leistungstag gültigen Preisliste von LabConsulting. Der Kunde stimmt der Übermittlung von Rechnungen im elektronischen Weg zu.
2.2 - Der Kaufpreis ist sofort mit Lieferung/Leistung und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungenen schriftlich vereinbart werden. Bei Bestellung im Online-Shop ist der Kaufpreis im Voraus zur Zahlung fällig, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen eingeräumt werden. Unbeschadet eines eingeräumten Zahlungszieles hat LabConsulting das Recht, alle noch ausstehenden Lieferungen/Leistungen nur gegen sofortige Barzahlung vorzunehmen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät oder LabConsulting nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ergibt.
2.3 - Bei Zahlungsverzug des Kunden werden Verzugszinsen iHv 10 % p.a. oder höhere gesetzliche Verzugszinsen verrechnet. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, LabConsulting die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls gem § 458 UGB Betreibungskosten iHv € 40,00, sowie gem § 1333 Abs. 2 ABGB die notwendigen und zweckentsprechenden Kosten außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, zB. Kosten infolge Beauftragung eines Inkassoinstitutes oder Rechtsanwaltes. Davon unberührt bleiben weitergehende Rechte und Forderungen von LabConsulting.
2.4 - Hat LabConsulting mit dem Kunden eine Ratenzahlung vereinbart, ist LabConsulting im Falle nicht fristgerechter Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen berechtigt, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminsverlust).
2.5 - Gegen Forderungen von LabConsulting kann der Kunde nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung von LabConsulting schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist.
2.6 - Die von LabConsulting gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von LabConsulting. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware, sowie von allfälligen Beschädigungen oder einem Besitzwechsel zu verständigen. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung oder anderweitige Überlassung der Ware nur zulässig, wenn der Kunde den Namen und die Geschäftsanschrift des Käufers/Berechtigten bekannt gibt und LabConsulting diesem Rechtsgeschäft zustimmt. Im Falle der Weiterveräußerung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an LabConsulting abgetreten und ist LabConsulting jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Gleichzeitig ist der Kunde in diesem Fall verpflichtet, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt; LabConsulting behält sich jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist LabConsulting berechtigt, die Vorbehaltsware vom Kunden zurückzufordern.
3. Lieferung/ Leistung durch LabConsulting
3.1 - Es gilt eine angemessene Lieferfrist als vereinbart; wir führen unsere Lieferungen/Leistungen ohne unnötigen Aufschub aus. Angegebene Liefer- und Leistungsfristen von LabConsulting gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als an-nähernd und sind unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig.
3.2 - Befindet sich LabConsulting in Verzug, kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er LabConsulting schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug, auch in Form von Vertragsstrafen, sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von LabConsulting durch den Kunden.
3.3 - Verzögert sich die Lieferung/Leistung von LabConsulting aus Gründen, die diese nicht zu vertreten hat, wie bei Ereignissen höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbaren Ereignissen (Streiks, Betriebs- und Verkehrsstörungen und hoheitliche Verfügungen), ruhen die Lieferverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und LabConsulting berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.4 - Der Versand/Transport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden ab Werk/Lager, die Gefahr geht auf den Kunden über mit Übergabe der bestellten Ware an das von LabConsulting ausgewählte Beförderungsunternehmen, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes/Lager. Bei Bestellung mehrerer Produkte kann es aus verpackungstechnischen Gründen zu Teillieferungen kommen. Kosten, die durch Annahmeverzug von bestellten Waren entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
3.5 - Verpackungsmaterialien werden von LabConsulting nur bei gesetzlicher Verpflichtung zurückgenommen. Sofern LabConsulting eine Rücknahmeverpflichtung nach den Bestimmungen der Elektroaltgeräteverordnung trifft, erfolgt eine Rücknahme eines Altgeräts gegen Verrechnung einer Aufwandsentschädigung von € 200,00 für die Finanzierung der Sammlung oder Behandlung.
4. Haftung von LabConsulting
4.1 - In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von LabConsulting für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden handelt. Der Haftungsausschluss gilt auch für anwendungstechnische oder sonstige Beratungsleistung in jedweder Form. Eine Haftung von LabConsulting für Personenschäden des Kunden besteht in Fällen leichter Fahrlässigkeit nur, soweit Deckung aus der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung besteht, und zwar betragsmäßig beschränkt bis zur Höhe der Versicherungssumme von € 1,5 Mio.
4.2 - In Fällen grober Fahrlässigkeit besteht eine Haftung von LabConsulting für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden nur, soweit Deckung aus der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung besteht, und zwar betragsmäßig beschränkt bis zur Höhe der Versicherungssumme von € 1,5 Mio. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit von LabConsulting hat der geschädigte Kunde zu beweisen. Für den Fall, dass der Kunde einen Anspruch auf Leistung aus einer Versicherung für den entstandenen Schaden hat, ist dieser Betrag auf den geltend gemachten Schadenersatzanspruch voll anzurechnen.
4.3 - Der Kunde hat die für die Verwendung und Verarbeitung von Produkten maßgebenden Gebrauchsanweisungen bzw Verarbeitungsrichtlinien, Sicherheitsdatenblätter und allgemein anerkannten Regeln udgl zu beachten. Bei Verstoß gegen diese durch den Kunden wird einerseits die Kausalität dieses Verstoßes für einen eingetretenen Schaden und andererseits die Mängelfreiheit der Lieferung/Leistung durch LabConsulting vermutet.
4.4 - Der Haftungsausschluss gemäß Punkt 4.1 und 4.2 gilt nicht im Falle einer Ersatzpflicht nach dem PHG. Allfällige Regressforderungen von Kunden oder Dritten gegenüber LabConsulting aus dem Titel "Produkthaftung" gemäß PHG sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler von LabConsulting verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
4.5 - Schadenersatzansprüche des Kunden sind bei sonstigem Ausschluss binnen 12 Monaten ab Lieferung/Leistung gerichtlich geltend zu machen.
5. Gewährleistung von LabConsulting
5.1 - Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte der von uns angebotenen Produkte in Katalogen, Prospekten oder Merkblättern oä. sind ebenso wie Muster- oder Probestücke als Richtwerte zu verstehen und daher nur annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Produktionsbedingte Abweichungen sind vom Kunden zu akzeptieren, sofern das zugrundeliegende Muster genehmigt wurde oder die Abweichungen nicht wesentlich sind. Der Kunde hat die für die Verwendung und Verarbeitung von Produkten maßgebenden Gebrauchsanweisungen oä. von LabConsulting zu beachten.
5.2 - Allfällige Mängel hat uns der Kunde unverzüglich nach Erhalt der Lieferung/Leistung, spätestens innerhalb von fünf Tagen ab Lieferung/Leistung, verdeckte Mängel unmittelbar nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt und ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
5.3 - Ist eine Lieferung/Leistung mangelhaft, so erfolgt die primäre Gewährleistung nach Wahl von LabConsulting durch Verbesserung, Austausch oder Gutschrift bis zum Wert der beanstandeten Ware bzw des Auftrages. Die mangelhafte Ware ist vom Kunden unverzüglich zurückzusenden. Reklamationen berechtigen den Kunden nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern höchstens des halben Rechnungsbetrages der vom Mangel betroffenen Lieferung/Leistung, jedoch längstens bis zur Ersatzlieferung. Der Kunde hat LabConsulting ein Muster der beanstandeten Lieferung zur Verfügung zu stellen. Bei ungerechtfertigten Mängelrügen hat der Kunde sämtliche mit der Prüfung der behaupteten Mängel verbundenen Kosten LabConsulting zu ersetzen.
5.4 - Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber LabConsulting gemäß § 933b Abs. 1 ABGB erlischt sechs Monate nach Lieferung/Leistung; danach besteht keine Haftung mehr aufgrund eines Rückgriffanspruchs des Kunden.
6. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte / Unterlagen
6.1. - Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von LabConsulting erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen/Leistungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, wird LabConsulting im Rahmen der Gewährleistung gemäß Punkt 5. nach eigener Wahl auf eigene Kosten für die betreffenden Lieferungen/Leistungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungsrechte zu.
6.2. - Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von LabConsulting nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung/Leistung vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von LabConsulting gelieferten Waren eingesetzt wird.
6.3. - Der Kunde hat dafür einzustehen, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen; er hat LabConsulting bei Regressansprüchen schadlos zu halten.
6.4. - Der Kunde verpflichtet sich, die Lieferung/Leistung nur im Rahmen des vertraglich und/oder gesetzlich Erlaubten zu verwenden und allfällige Lizenzbedingungen strikt einzuhalten. Dies gilt ebenso für Rechte von LabConsulting an seiner Web-Seite und deren Inhalten wie Texte, Grafiken, Logos, Marken, Titel, Programme, Preiszusammenstellungen und sonstige Leistungen. Von LabConsulting übergebene Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder vervielfältigt oder anders als für den vereinbarten Zweck verwendet werden.
7. Datenschutz
Der Kunde erklärt sich bei jederzeitiger Widerruflichkeit damit einverstanden, dass LabConsulting die vom Kunden bekannt gegebenen persönlichen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kontoverbindung, etc.) für Zwecke der Vertragsabwicklung und Betreuung des Kunden automationsunterstützt ermittelt, speichert, verarbeitet und verwendet.
8. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort
8.1 - Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht Wiener Neustadt. LabConsulting ist überdies berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
8.2 - Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten Ansprüche unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Die Vertragssprache ist deutsch.
8.3 - Für sämtliche Lieferungen/Leistungen aus diesem Vertrag gilt als Erfüllungsort der Firmensitz von LabConsulting